Zweck und Aufgaben

Zweck und Aufgaben

Schornsteine werden gereinigt, damit der Schornsteinquerschnitt groß genug für den Abzug der Abgase bleibt. Der Querschnitt kann reduziert werden (bis hin zur Verstopfung des Schornsteins) durch Laub, Vogel-, Hornissen- und Wespennester oder – bei sehr alten Schornsteinen – durch altersbedingte Schäden am Schornstein. Wenn es dadurch zu einem Abgasrückstau kommt, können Abgase in den Raum gelangen, in dem die Heizung steht.

Wenn viel Ruß im Schornstein ist und die Schornstein-Innenwände stark erhitzt sind (zum Beispiel durch längeres Heizen „am Stück“), kann das heiße Abgas den Ruß entzünden (Schornsteinbrand, auch Rußbrand genannt).

Gas verursacht im Schornstein keinen Ruß; Öl, bei korrekter Einstellung, allenfalls in marginalen Mengen. Ruß entsteht in nennenswerten Mengen bei Feuerung mit festen Brennstoffen in offenen Kaminen, Festbrandöfen und Holz-Zentralheizungen durch unvollständige Verbrennung (siehe Verbrennung (Chemie), Brennholz-Verbrennung, Schwelen).

Für das Ruß-Entfernen werden spezielle Kehrgeräte, der Stoßbesen und das Schultereisen, eingesetzt.

Kohlenmonoxidgehalt

Der Schornsteinfeger überprüft auch den Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) im Abgas von Feuerstätten. Kohlenmonoxid (oder Kohlenstoffmonoxid) ist ein unsichtbares, geruch- und geschmackloses Gas, das bereits in kleinen Mengen (maximale Arbeitsplatzkonzentration 30 ppm) hochgiftig ist und ab einem Gehalt von 1000 ppm (0,1 Vol%) zu einer lebensbedrohlichen Gesundheitsgefährdung führen kann, wenn es in die Raumluft entweicht. Die zur Messung verwendeten elektronischen Messgeräte müssen halbjährlich von einer zugelassenen Prüfungsstelle (oft in der jeweils zuständigen Schornsteinfegerinnung) kontrolliert werden. Ein weiteres Messverfahren für Kohlendioxid wurden früher mittels eines sogenannten Schüttelknochen vorgenommen. Auf Grund dieser Messung konnte dann der Sauerstoffgehalt errechnet werden. Diese Technik ist inzwischen nicht mehr zugelassen.

Abgasverlust

Der Schornsteinfeger misst im Rahmen der Abgasmessung auch den Abgasverlust einer Heizungsanlage, also den Anteil der Wärmeenergie im Brennstoff, die beim Betrieb der Feuerstätten ungenutzt durch den Schornstein verloren geht. Für den Abgasverlust einer Heizungsanlage gibt es festgelegte Grenzwerte, die unter anderem von der Leistung der Anlage abhängen und deren Einhaltung der Schornsteinfeger prüft. Grundlagen hierfür sind in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes (1. BImSchV).

Der Abgasverlust ist jedoch allein kein Maß dafür, ob eine Heizungsanlage wirtschaftlich arbeitet. Andere Anlagenparameter wie z.B. die Wahl der richtigen Heizkurve und der Jahresnutzungsgrad haben einen großen Einfluss auf die Energieeffizienz und damit die Kosten einer Zentralheizung.

Rußzahl (bei Ölheizungen)

Bei mit Heizöl befeuerten Heizungsanlagen ermittelt der Schornsteinfeger mit einer Abgasmessung die Rußzahl. Dies schreibt die 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) vor. Seit dem 22. März 2010 gelten neue Messintervalle.

Feuerstättenschau

In Österreich und in Deutschland gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Feuerstättenschau (auch Feuerstättenbeschau genannt). In Deutschland regelt seit dem 1. Januar 2010 (geändert 02.07.2020) bundeseinheitlich die KÜO (Kehr- und Überprüfungsordnung) die zeitlichen Abstände sowie die Pflicht, die Feuerstättenschau (FSS) durchführen zu lassen; früher regelten dies Landesgesetze. Am Ende steht ein Feuerstättenbescheid.

Die Feuerstättenschau ist eine visuelle Kontrolle. Sie soll feststellen, ob die Feuerungsanlage noch betriebs- und brandsicher ist oder ob sie Mängel hat. Der Schornsteinfeger prüft unter anderem:

  • die Dichtheit der Ofenrohre und Abgasanlagen
  • Brandschutzabstände zu Bauteilen aus brennbaren Stoffen:
    • z. B. könnten brennbare Bauteile (z.B. Holzdecken, hölzerne Wandvertäfelungen, Türen u. ä.) hinzugekommen sein, die zu nahe an der Feuerstätte sind
    • z. B. könnte vor Feuerungsöffnungen ein nicht-brennbarer Bodenbelag durch einen brennbaren ersetzt worden sein – dann müsste der Betreiber eine nicht-brennbare Unterlage einer bestimmten Mindestgröße vor die Feuerungsanlage legen
  • ob die Verbrennungsluftversorgung gewährleistet ist
  • ob an der Heizung oder am Ofenrohr Verschleißspuren sichtbar sind, die die Funktion der Anlage beeinträchtigen (Hitze kann Korrosion fördern)